KRITIS DACHGESETZ UND PHYSISCHER SCHUTZ

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gewinnt in Zeiten zunehmender Bedrohungslagen und klimatischer Extremereignisse stark an Bedeutung.

KRITIS DACHGESETZ

Kritische Infrastrukturen richtig schützen

Bisher lag der gesetzliche Fokus vor allem auf der IT-Sicherheit – etwa durch das BSI-Gesetz oder das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Der physische Schutz blieb weitgehend unreguliert.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz setzt die Bundesregierung nun die europäische CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) in nationales Recht um. Ziel ist es, ein einheitliches Mindestniveau für den physischen Schutz kritischer Einrichtungen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen und die Resilienz dieser Infrastrukturen nachhaltig zu stärken.

Vorfälle wie Hochwasser, Stromausfälle oder gezielte Angriffe gefährden nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft. Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber Risiken systematisch zu analysieren und Schutzmaßnahmen umzusetzen – auf Grundlage sektorübergreifender Mindestanforderungen sowie individueller Risikoanalysen. Bestehende Regelungen werden dabei nicht ersetzt, sondern durch verbindliche Standards im physischen Schutz sinnvoll ergänzt.

UNSERE LEISTUNGEN

Unser Leistungsspektrum

BERATUNG

Kostenfreie Erstberatung zur Feststellung des Bedarfs.


RISIKOANALYSE

Risikobewertung und Erstellung eines Risikoberichts Ihres Unternehmens.

UMSETZUNG

Ganzheitliche Betreuung der Umsetzung aller Schutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit Ihnen.

COACHING

Mitarbeiterschulungen, Referententätigkeit bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Weiterbildungen.

Acht Chancen für Ihr Unternehmen

KRITIS Dachgesetz

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Strategie und Sicherheit:

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FAQ

Gehört mein Unternehmen zur Kritischen Infrastruktur?

Laut dem KRITIS Dachgesetz gibt es zwei Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um als Kritische Infrastruktur eingestuft zu werden. Zum einen müssen Sie für die Versorgung von mehr als 500.000 Menschen verantwortlich sein und zum anderen zu einer der folgenden zehn Branchen zugehörig sein: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik & Telekommunikation, Ernährung, Weltraum, Leistungen der Sozialversicherung & Grundversorgung für Arbeitssuchende.

Das KRITIS-Dachgesetz ist vom Bundestag beschlossen.  Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird ein Fristenablauf generiert, der Betreiber kritischer Infrastrukturen bereits jetzt Vorbereitungen treffen lassen sollte. 

Das NIS2 Umsetzungsgesetz ist ein von der EU festgelegtes Gesetz zur Erhöhung der Cybersicherheit von Unternehmen. Das KRITIS Dachgesetz hingegen bezieht sich auf die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen und setzt seinen Fokus auf die nationale Umsetzung der EU-CER-Richtlinie.

Die Vorgaben aus dem KRITIS-Dachgesetz und dem NIS-2-Umsetzungsgesetz sind miteinander verknüpft und ergänzen sich. Das KRITIS-Dachgesetz umfasst umfangreichere Anforderungen, etwa zu Katastrophenschutz und Personalredundanz, während der Bereich der Informationssicherheit vollständig durch NIS 2 abgedeckt und im Dachgesetz integriert ist.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch das KRITIS Dachgesetz bzw. bei Ausbleiben oder falschen Meldungen an das BBK drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1 Million Euro. Strafen bei Nichterfüllung der Vorgaben von NIS2 können hingegen bis zu 10 Millionen Euro sein. 

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