KRITIS Dachgesetz 2026
Warum KRITIS-Schwellenwerte nicht das Maß aller Dinge sind
Wer 2026 prüfen will, ob das eigene Unternehmen zur kritischen Infrastruktur gehört, schaut oft zuerst auf einen vermeintlich klaren Maßstab: den KRITIS-Schwellenwert. Dieser ist aber nicht so klar, wie viele denken. Denn das neue KRITIS-Dachgesetz macht deutlich, dass Schwellenwerte zwar Ansatzpunkte für die eigene KRITIS-Einordnung sind, es jedoch Interpretationsspielraum gibt.
Eins ist klar: Für die Einordnung als Betreiber kritischer Anlagen kommt es nicht nur auf eine Zahl an, sondern auf die tatsächliche Bedeutung einer Anlage für Versorgung, Wirtschaft und Gemeinwesen.
Wann gilt ein Unternehmen als kritische Infrastruktur?
Betroffen sind nach dem Gesetz Betreiber kritischer Anlagen in den gesetzlich erfassten KRITIS-Sektoren. Dazu zählen insbesondere Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Daneben erfasst das Gesetz auch bestimmte Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Welche Anlagen im Detail darunterfallen, wird aber nicht allein im Gesetz selbst festgelegt. Für Unternehmen heißt das: Nicht jedes große Unternehmen ist automatisch KRITIS, und nicht jedes kleinere Unternehmen ist automatisch außen vor. Entscheidend ist, ob eine Anlage als kritische Anlage eingestuft wird, weil sie eine kritische Dienstleistung in relevantem Umfang erbringt. Das Gesetz knüpft dabei ausdrücklich an mehrere Kriterien an, nicht nur an einen starren Grenzwert.
Sie wollen wissen, ob ihr Unternehmen als kritische Infrastruktur eingestuft wird?
Der Wert von 500.000: wichtig, aber kein starres Ausschlusskriterium
Im Gesetz wird der bekannte Wert von grundsätzlich 500.000 zu versorgenden Einwohnern als Schwellenwert genannt. Doch entscheidend ist: Dabei handelt es sich gerade nicht um ein unumstößliches Alles-oder-nichts-Kriterium, sondern um einen Ausgangspunkt für die Bestimmung angemessener sektor-, branchen- oder anlagenspezifischer Schwellenwerte.
Im Gesetz heißt es, dass Abweichungen von diesem Regelschwellenwert im Einzelfall sinnvoll sein können. Außerdem sollen neben dem Wert von 500.000 auch weitere quantitative und qualitative Kriterien einbezogen werden. Als Beispiele nennt die Begründung etwa eine einzige versorgungsrelevante Anlage in einem größeren Umkreis oder eine Anlage, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften besonders relevant ist. Auch niedrigere spezielle Schwellenwerte für besonders versorgungsrelevante Anlagen sind ausdrücklich vorgesehen.
Für die Praxis ist das eine zentrale Botschaft: Wer unterhalb einer allgemeinen Schwelle liegt, kann also trotzdem kritisch sein.
Neu 2026: Länder können künftig ebenfalls Anlagen unterhalb klassischer Schwellen erfassen
Künftig können auch die Bundesländer selbst bestimmte Anlagen als kritisch einstufen, selbst wenn diese unterhalb der üblichen KRITIS-Schwellenwerte liegen. Das gilt immer dann, wenn für den betroffenen Bereich eine Landesbehörde zuständig ist.
Die Länder bekommen hier eigene Handlungsmöglichkeiten und können eigenständig festlegen, dass bestimmte Anlagen für die Versorgung besonders wichtig sind.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Unternehmen sollten das Thema jetzt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer nur auf einen allgemeinen Schwellenwert schaut, übersieht schnell, dass auch Art der Anlage, tatsächliche Versorgungsrelevanz, qualitative Besonderheiten und die Zuständigkeit der Behörden eine Rolle spielen können. Genau daraus ergibt sich am Ende, ob eine Registrierungspflicht besteht.
Der wichtigste Schritt ist deshalb, die eigene Situation sauber prüfen zu lassen:
Welche kritische Dienstleistung wird erbracht? In welche Anlagenkategorie fällt der Standort oder Betrieb? Wie relevant ist die Anlage tatsächlich für Versorgung, Wirtschaft oder öffentliche Sicherheit? Und welche Behörde ist überhaupt zuständig – Bund oder Land?
Erst wenn diese Fragen sauber eingeordnet sind, lässt sich belastbar bewerten, ob Handlungsbedarf besteht und ob eine Registrierung erfolgen muss. Wer hier zu spät reagiert oder die eigene Betroffenheit falsch einschätzt, riskiert unnötige Unsicherheit, operative Hektik und im schlimmsten Fall auch Bußgelder.
Genau deshalb ist frühzeitige Beratung so wichtig. Eine saubere Betroffenheitsprüfung schafft Klarheit, senkt Haftungs- und Bußgeldrisiken und gibt Unternehmen eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte.
Perimind unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Einordnung nach dem KRITIS-Dachgesetz strukturiert zu prüfen, Registrierungspflichten rechtzeitig zu erkennen und regulatorische Unsicherheiten praxisnah aufzulösen.
