KRITIS DACHGESETZ UND PHYSISCHER SCHUTZ

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gewinnt in Zeiten zunehmender Bedrohungslagen und klimatischer Extremereignisse stark an Bedeutung.

Die Energie- und Stromversorgung zählt zur kritischen Infrastruktur.
Krankenhaus als Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitssektor

Das KRITIS-Dachgesetz ist in Kraft

Kritische Infrastrukturen richtig schützen

Mit dem KRITIS-Dachgesetz setzt die Bundesregierung nun die europäische CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) in nationales Recht um. Ziel ist es, ein einheitliches Mindestniveau für den physischen Schutz kritischer Einrichtungen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen und die Resilienz dieser Infrastrukturen nachhaltig zu stärken.

Vorfälle wie Hochwasser, Stromausfälle oder gezielte Angriffe gefährden nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft. Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber Risiken systematisch zu analysieren und Schutzmaßnahmen umzusetzen – auf Grundlage sektorübergreifender Mindestanforderungen sowie individueller Risikoanalysen. 

Die Registrierungspflicht gilt ab dem 17. Juli 2026.

Das KRITIS Dachgesetz sieht eine Registrierung spätestens drei Monate nach Eintritt der KRITIS-Eigenschaft vor. Der früheste gesetzliche Zeitpunkt der Registrierung startet am 17. Juli 2026. 

UNSERE LEISTUNGEN

Unser Leistungsspektrum

BERATUNG

Kostenfreie Erstberatung zur Feststellung des Bedarfs.


RISIKOANALYSE

Risikobewertung und Erstellung eines Risikoberichts Ihres Unternehmens.

UMSETZUNG

Ganzheitliche Betreuung der Umsetzung aller Schutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit Ihnen.

COACHING

Mitarbeiterschulungen, Referententätigkeit bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Weiterbildungen.

KRITIS Dachgesetz

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FAQ

Was sind Kritische Infrastrukturen?

Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen, Systeme und Dienstleistungen, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Fallen sie aus oder werden sie erheblich beeinträchtigt, kann das schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung, die Sicherheit und die Wirtschaft haben. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Transport und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie Staat und Verwaltung. Auch Medien, Kultur und die Abfallentsorgung gehören dazu. Der Schutz dieser Infrastrukturen erfordert heute ganzheitliche Konzepte, da die einzelnen Bereiche eng miteinander vernetzt sind.

Das NIS2 Umsetzungsgesetz ist ein von der EU festgelegtes Gesetz zur Erhöhung der Cybersicherheit von Unternehmen. Das KRITIS Dachgesetz hingegen bezieht sich auf die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen und setzt seinen Fokus auf die nationale Umsetzung der EU-CER-Richtlinie.

Die Vorgaben aus dem KRITIS-Dachgesetz und dem NIS-2-Umsetzungsgesetz sind miteinander verknüpft und ergänzen sich. Das KRITIS-Dachgesetz umfasst umfangreichere Anforderungen, etwa zu Katastrophenschutz und Personalredundanz, während der Bereich der Informationssicherheit vollständig durch NIS 2 abgedeckt und im Dachgesetz integriert ist.

Laut dem KRITIS Dachgesetz gibt es zwei Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um als Kritische Infrastruktur eingestuft zu werden. Zum einen müssen Sie für die Versorgung von mehr als 500.000 Menschen verantwortlich sein und zum anderen zu einer der folgenden zehn Branchen zugehörig sein: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik & Telekommunikation, Ernährung, Weltraum, Leistungen der Sozialversicherung & Grundversorgung für Arbeitssuchende.

Das KRITIS-Dachgesetz ist vom Bundestag beschlossen.  Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird ein Fristenablauf generiert, der Betreiber kritischer Infrastrukturen bereits jetzt Vorbereitungen treffen lassen sollte. 

Unternehmen sind verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob sie als Betreiber kritischer Anlagen gelten, und sich nach dieser Feststellung innerhalb von drei Monaten beim Bund zu registrieren. Grundlage hierfür ist § 8 Abs. 1.

Im Rahmen der Registrierung sind unter anderem folgende Angaben zu übermitteln:

  • Name, Rechtsform und Handelsregistereintrag
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummern und IP-Adressbereiche
  • Angaben zu Sektor, Branche und der erbrachten kritischen Dienstleistung
  • Informationen zur kritischen Anlage, zum Versorgungsgrad, zum Standort und zum Versorgungsgebiet
  • öffentliche IP-Adressbereiche
  • EU-Mitgliedstaaten, in denen wesentliche Dienste erbracht werden
  • eine jederzeit erreichbare Kontaktstelle für Behörden

Spätestens zwei Wochen nach der Registrierung wird dem Betreiber die zuständige federführende Aufsichtsbehörde mitgeteilt; zudem wird das BSI informiert (§ 8 Abs. 5).

Änderungen an der Anlage oder an den Registrierungsdaten müssen dem BBK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, gemeldet werden. Änderungen beim Versorgungsgrad beziehungsweise bei relevanten Schwellenwerten sind einmal jährlich anzuzeigen.

Weitere Informationen zu den Pflichten nach der Registrierung finden Sie hier. 

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch das KRITIS Dachgesetz bzw. bei Ausbleiben oder falschen Meldungen an das BBK drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1 Million Euro. Strafen bei Nichterfüllung der Vorgaben von NIS2 können hingegen bis zu 10 Millionen Euro sein. 

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